Schutz vor Abzocke
Leider gibt es in jeder Branche „schwarze Schafe“. Gerade im Bereich Schlüsselnotdienst ist es besonders wichtig, sich vor unseriösen Unternehmen zu schützen. Auch die Verbraucherzentrale NRW, das Landeskriminalamt NRW, wie auch die Kreispolizeibehörden des Landes NRW warnen immer wieder vor Rettern in der Not, die total überzogene Preise verlangen. Daher sollte jeder Bürger, auch in einer solchen Stresssituation, die Preise vergleichen und sich nicht abzocken lassen. Denn bereits in den ersten fünf Monaten des Jahres 2014 sind schon über 150 Beschwerden in ganz Deutschland über solche Schlüsseldienst-Zentralen bei der Verbraucherzentrale eingegangen! Allerdings ist die Dunkelziffer um einiges höher, da viele nicht wissen, dass Sie solche Abzocker anzeigen können. In der Regel verlangt ein ortsansässiger und seriöser Schlüsselnotdienst im Tagesgeschäft zwischen 75 und 100 Euro für eine einfache Türöffnung.
Die goldenen Verhaltensregeln auf der Suche nach einem ortsansässigen Schlüsseldienst:
- Vergleichen Sie, auch in der stressigen Situation, in der Sie sich gerade befinden, die Anbieter. Gerade im Internet haben Sie hier gute Möglichkeiten!
- Suche Sie nach ortsansässigen Firmen für Aachen, die NICHT mit mehreren „A“, „0“ oder „1“ beginnen.
- Das Impressum der Internetseite des Schlüsseldienstes gibt Auskunft darüber, wo das Unternehmen seinen Standort hat. In Branchenbüchern sollte auch die komplette Firmenadresse mit Hausnummer stehen. Ist es keine Aachener Adresse, dann wird es wegen der Anfahrt mit Sicherheit eine kostspielige Angelegenheit bzw. Türöffnung!
- Rufen Sie keine 0800er Service Nummer an und keinen Schlüsseldienst, der nur mit einer Mobilfunk-Nummer im Branchenbuch oder Internet steht. Sie wissen nicht, wo das Gespräch landet. Ein örtlicher Schlüsseldienst hat eine Festnetznummer.
- Fragen Sie nach einem verbindlichen Festpreis inklusive aller Nebenkosten. Dieser liegt in der Regel zwischen 75 und 100 Euro für eine übliche einfache Notöffnung im Tagesgeschäft. Der Mitarbeiter am Telefon eines seriösen Schlüsseldienstes kann Ihnen einen festen Preis nennen.
- Achten Sie darauf, mit welchem Auto-Kennzeichen der Mitarbeiter zu Ihnen kommt. Ist es kein Aachener-Kennzeichen, dann ist Ärger vorprogrammiert.
- Bei einer Notöffnung reicht es, wenn ein Mitarbeiter des Schlüsseldienstes die Tür öffnet. Ist ein zweiter Handwerker dabei, weisen Sie, am besten unter Zeugen, die Mitarbeit des zweiten Handwerkers zurück. Denn so entstehen unnötige Kosten.
- Ein seriöser Schlüsseldienst wird Sie nach Ihrem Ausweis fragen, um sicherzustellen, dass Sie auch wirklich an dieser Adresse wohnen.
- Akzeptieren Sie nur sachgerechte Leistungen. Die Fahrtkosten von Firmen vor Ort dürfen nur innerhalb der Ortsgrenze berechnet werden. Weiterhin dauert das Öffnen einer lediglich zugefallenen Tür nur kurze Zeit und geht meistens ohne Beschädigung vonstatten. Sollte der Notdienst allerdings an Feiertagen, Abends oder in der Nacht benötigt werden, können noch Zuschläge von 50 bis 100 Prozent auf den reinen Arbeitslohn hinzukommen.
- Vorsicht bei Zuschlägen, denn „Spezialwerkzeugkosten“, „Bereitstellungs- oder Sofortzuschläge“ sind nicht erlaubt! (Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 23.02.2006, AZ.: 31 C 63/98-44)
- Prüfen Sie die Leistung genau und unterschreiben Sie nur dann, wenn Sie damit zufrieden sind. Es kann Sie niemand zwingen, eine Leistung zu akzeptieren, die nicht ordnungsgemäß ausgeführt wurde.
- Prüfen Sie die Rechnung und zahlen Sie diese nur dann, wenn jede Position aufgeführt und korrekt ausgeführt wurde. Haben Sie das Gefühl, dass die Rechnung zu hoch ist, lassen Sie diese prüfen oder melden Sie sich beim Verbrauchschutz oder der Polizei. Leisten Sie evtl. eine Anzahlung unter Vorbehalt – mehr nicht!
- Dubiose Firmen arbeiten mit verbalem Druck oder sperren Sie gar wieder aus, wenn Sie die Rechnung nicht an Ort und Stelle bezahlen. Lassen Sie sich diese Nötigung nicht gefallen und rufen Sie die Polizei. Allerdings sollten Sie hier die Kontaktdaten des Schlüsseldienstes kennen und den Sachverhalt in allen Einzelheiten angeben können – wenn möglich auch mit Bestätigung eines Zeugen.
- Zahlen Sie keine Buchungs- oder Bearbeitungsgebühren, da dies unzulässig ist. (Landgericht Bremen, Urteil vom 07.01.1996, AZ.: 1 O 725/96) Einige der Notdienste verlangen diese Gebühr, wenn Sie nicht sofort bar oder per Scheck bezahlen!